Allgemeine Geschäftsbedingungen - Leihinstrumente
I Mietverträge:
Der Mietvertrag wird durch die Bestellung und die Bestätigung unserer AGB wirksam. Der Vertragsnehmer muss das 18 Lebensjahr vollendet haben. Er hat 14 Tage Rückgaberecht, ansonsten beträgt die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter jederzeit den Mietvertrag kündigen. Eine maximale Mietzeitbeschränkung gibt es nicht. Eine schriftliche Form des Mietvertrags wird dem Mieter zusammen mit dem Mietinstrument übergeben.
II Zahlung:
Die vereinbarten Monatsmieten werden am ersten jeden Monats per Lastschrift von ihrem IBAN-Konto eingezogen. Als Einzugsermächtigung dient der Mietvertrag. Als Unterschrift die Bestätigung der AGB beim Abschluss des Bestellvorgangs. Die erste Monatsmiete wird zum nächsten Monatsersten fällig. Vor dem 20. Kalendertag ausgelieferte Mietgegenstände werden mit einer 1/2 Monatsmiete berechnet. Nach dem 20 Kalendertag ausgelieferte Mietgegenstände sind für den restlichen Auslieferungsmonat mietfrei. Wird die Abbuchung nicht eingelöst, muss der fällige Betrag plus Bankspesen und 10,- Euro Bearbeitungsgebühr bis spätestens Monatsmitte anderweitig bei Musik-Schneider eingegangen sein. Ab der 3. Woche Verzug werden zusätzlich 5,- EUR Mahnspesen fällig. Nach 4 Wochen Verzug müssen die Mietgegenstände zurückgegeben werden, sofern keine anderweitigen Verabredungen getroffen wurden. Spätestens nach 6 Wochen Verzug müssen wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Außerdem hält sich Musik-Schneider vor den Mietvertrag jederzeit frist - und kommentarlos zu kündigen!
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Eine Bearbeitungsgebühr von € 19,50 wird einmalig berechnet.
III Kündigung:
Nach Ablauf der 6 Monate Mindestvertragslaufzeit kann der Mieter den Vertrag jederzeit kommentarlos und mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung wird durch Rückgabe der gemieteten Mietgegenstände an Musik-Schneider sofort wirksam. Gültig ist der Tag des Empfangs bei Musik-Schneider. Treffen die Mietgegenstände vor dem ersten eines Monats bei Musik-Schneider ein, wird für den kommenden Monat nicht mehr abgebucht. Bezahlte Mieten werden nicht rückerstattet. Die ggfs. anfallende Portokosten für den Rückversand trägt der Mieter. Bitte beachten Sie dass wir unfrei gelieferte Pakete nicht annehmen können. Wird ein Mietgegenstand und oder Zubehör nicht in möglichst gleichwertigem Zustand (wie von uns zu Mietbeginn erhalten) zurückgegeben, behält sich Musik-Schneider vor, den entstandenen Wertverlust oder anfallende Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen (Ausnahme natürlich Hersteller bedingte Qualitätsmängel). Den Zeitwertverlust trägt Musik-Schneider. Wir empfehlen eine entsprechende Musikinstrumentenversicherung oder bieten diese im Rahmen einer integrierten Pauschale an. Mit der Kündigung eines Vertrags erlischen automatisch auch jene Monatsmieten, welche Musik-Schneider im Falle einer Übernahme durch Kauf anrechnet. Ein Übertragen auf einen neuen Vertrag oder eine Kaufbestellung ist nicht möglich.
IV Mängel:
Sollte ein von uns gelieferter Artikel Mängel aufweisen, tauschen wir den Artikel um oder sorgen wir eine Reparatur.
Für alle Mägel oder Veränderung am Instrument ist zuerst Rücksprache mit uns zu halten.
V Größenwechsel:
Ist das vorhandene Instrument zu klein geworden, kann der Mieter auf ein weiteres, größeres Instrument wechseln. Ein Übertragen der geleisteten Mieten der kleiner Instrumente ist nicht möglich.
VI Kauf:
Bei Kauf eines gemieteten Artikels werden bis zu 12 gezahlte Monatsmieten zu 100 % und die weiteren Zahlungen zu 80% auf den Kaufpreis angerechnet. Sollten Sie von uns einen schon gebrauchten Artikel zur Miete erhalten, dann gilt für dieses ein individueller Kaufpreis, welcher Ihnen bereits bei der Zustellung der Mietgegenstände auf Ihrem Mietvertrag mitgeteilt wurde. Die Mietanteile sind nicht auf andere Verträge übertragbar und erlöschen mit der Vertragskündigung.
VII Lieferung / Abholung:
Die Lieferung und Übernahme unserer Mietgegenstände erfolgt bei uns im Ladengeschäft.
Eine Lieferung ist in Absprache möglich.
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VIII Gesetzliches Rückgaberecht
1. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Musik-Schneider
Inhaber Eugen Schneider e.K.
Sedanstr. 6
83043 Bad Aibling
E-Mail: info@musik-schneider.de
Internetadresse: www.musik-schneider.de
2. Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 25 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang der Ware.
3. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Gleiches gilt für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
4. Rücksendungen von Kunden mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland oder innerhalb der EU erfolgen auf unsere Kosten. Die Übernahme der Kosten für die Rücksendung entfällt bei Lieferungen außerhalb der EU.
IX Verschleiß (in der monatlichen Miete enthalten)
- Feine oberflächliche Lackkratzer
- Normale durch das spielen verursachte Abnutzungen des Griffbretts und der Bünde
- Normale Gebrauchsspuren an Etuis und Taschen
- Oberflächliche Verschmutzungen des Lacks insofern sie ein normales Maß nicht übersteigen
- Normale Abnutzungen von Wirbeln und Mechaniken
- Zeitwertverlust
X Verschleiß (nicht in der monatlichen Miete enthalten)
- Grobe Lackschäden oder gar Absplitterungen von Lack und Holz
- Tiefe Kratzer und oder Dellen
- Alle äußeren und inneren Beschädigungen die eine Reparatur erfordern um das Instrument/Gerät/Zubehör als voll funktionstüchtig und optisch einwandfrei weiter vermieten zu können
(Ausnahme natürlich bereits vorhandene Mängel).
XI Sorgfaltspflicht:
Die Vertragsgegenstände sind gegen jede Beschädigung zu schützen. Unsere Pflegeanweisungen bzw. die des Herstellers sind zu beachten. Wird ein Mietgegenstand und oder Zubehör nicht in möglichst gleichwertigem Zustand (wie von uns zu Mietbeginn erhalten) zurückgegeben, behält sich Musik-Schneider vor, den entstandenen Wertverlust oder anfallende Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen (Ausnahme natürlich Hersteller bedingte Qualitätsmängel). Erhält der Mieter einen bereits gebrauchten Artikel, muss Musik-Schneider den eventuell vorhandenen Wertverlust zum Neupreis sowie vorhandene Mängel auf dem Mietvertrag angeben. Der Mieter erkennt diese automatisch nach Ablauf von 7 Tagen nach Erhalt der Vertragsgegenstände an. Bei Beschädigungen, die der Mieter zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Instandsetzung auf eigene Kosten durch eine qualifizierte Fachkraft ausführen zu lassen. Wir empfehlen eine entsprechende Musikinstrumentenversicherung.
XII Haftung/Versicherung:
Die Versicherung ist freiwillige Aufgabe des Mieters und von uns auch sehr zu empfehlen. Sprechen Sie auch mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ob Musikinstrumente/Geräte bereits gedeckt sind.
Im anderen Fall können wir Ihnen eine spezielle Musikinstrumentenversicherung anbieten.
- Versicherungsbestimmungen
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Ansonsten gelten folgende Bestimmungen:
Musik-Schneider haftet für den einwandfreien Zustand der ausgelieferten Mietgegenstände, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Schäden, die auf mangelhafte Qualität und Verarbeitung zurückzuführen sind, werden auf Kosten von Musik-Schneider behoben. Saiten und Bogenbezug zählen zum Verschleiß, der bei längerer Miete vom Mieter selbst zu tragen ist.
Der Mieter (oder seine Versicherung) haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, unversicherter Rückversand (bitte ausreichend versichern) oder Vorsatz entstanden sind. Dazu zählt u.U. auch unsachgemäße Lagerung z.B. in der Nähe von Wärmequellen, in direkter Sonneneinstrahlung, in zu trockenen oder feuchten Räumen (Dachboden, Keller) etc. oder auch bei Bögen die dauerhafte Lagerung ohne vorheriges Entspannen. Erhalten Sie von uns einen gebrauchten Artikel zur Miete, werden die ev. vorhandenen Schäden vorher genau registriert so dass Sie selbstverständlich nicht für bereits vorhandene Beschädigungen haften müssen.
XIII Eigentumsvorbehalt; Zurückbehaltungsrecht, Abwicklung bei Nichtrückgabe des Mietgegenstandes
Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund (auch aus vorangegangen Geschäften) unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Käufers/Mieters, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder des Reparaturentgelts, nicht auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte hat uns der Mieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollte der Mieter den Vertragsgegenstand nicht fristgerecht zurück geben, gilt eine Nachfrist von 14 Tagen mit einer fälligen Monatsgebühr. Danach wird der Mietgegenstand zum angegeben Wert (Zeitwert) berechnet mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Mieten werden nicht angerechnet und sind nicht abzugsfähig.
Sollte diese Frist überschritten werden, erfolgt ohne weitere Nachricht die Einleidung eines Mahnverfahrens.
XIV Umzugsbenachrichtigung
Der Mieter verpflichtet sich Änderungen seiner Anschrift sowie der Bankverbindung unaufgefordert mitzuteilen! Entstehende Kosten die zum ausfindig machen der neuen Anschrift oder Bankverbindung anfallen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt!
XV Datenschutz
Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben!